AGB Kaiserhof Wesel
I. Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die das Hotel Kaiserhof Wesel (im Folgenden „Hotel") gegenüber dem Gast, dem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner" oder „Kunde" oder „Partei") erbringt. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z. B. Seminare, Tagungen, Präsentationen, Konferenzen, Banketten und sonstigen Veranstaltungen und dem Verkauf von Speisen und Getränken (F&B).
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z. B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
4. Die Vertragssprache ist deutsch.
II. Vertragsabschluss, -partner
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Kunden und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen. Das Hotel Kaiserhof und das Restaurant Kaiserhof sind zwei voneinander unabhängige Unternehmen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Hotelzimmer bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform (§ 126b BGB). § 540 Abs. 1 S. 2 BGB findet im geschäftlichen Verkehr keine Anwendung. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, im Vertrag bzw. in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene allgemeine Pflichten etwaigen Dritten aufzuerlegen, denen er die Zimmer überlässt, und diese Dritte auf im Rahmen eines Mietverhältnisses allgemein bestehende Sorgfaltspflichten, insbesondere zur schonenden Behandlung der Mietsache hinzuweisen.
3. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Angebote vom Hotel in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Das Hotel kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.
III. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt.
2. Soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart ist, stehen Hotelzimmer am Anreisetag ab 15 Uhr zur Verfügung (Check-In Zeit). Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am Abreisetag sind die Zimmer bis spätestens 11 Uhr zu räumen (Check-Out Zeit). Werden die Zimmer nicht rechtzeitig geräumt, kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18 Uhr den halben Zimmerpreis gemäß Preisliste in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 90 % des Zimmerpreises gemäß Preisliste. Vertragliche Ansprüche zwischen dem Hotel und dem Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Gibt der Kunde den Hotelschlüssel am Tag der Abreise nicht bis zur Check-out Zeit an der Rezeption ab, wertet das Hotel das als Verlängerung des Beherbergungsvertrages und berechnet das Zimmer zur „besten flexiblen Rate" in voller Höhe bis zum Eintreffen des Schlüssels an der Rezeption.
5. Nicht garantierte Reservierungen über OTA's (ausgenommen sind Reservierungen mit besonderen Bedingungen) werden bis 18.00 Uhr am Anreisetag aufrecht erhalten. Weitervermietung durch das Hotel ist bei nicht garantierten Buchungen ab 18:00 Uhr möglich. Anreisen nach 18:00 Uhr sind im Vorfeld schriftlich anzukündigen, in diesem Fall gilt die Buchung als „garantierte Buchung".
6. Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Das Hotel behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchung die reservierten Hotelzimmer/Funktionsräume anderweitig zu vergeben.
7. Dem Kunden ist es strikt untersagt, das gemietete Zimmer oder Apartment / die gemieteten Räumlichkeiten als Erstwohnsitz zu deklarieren, ganz gleich ob aus beruflichen, familiären oder medizinischen Gründen. Der Kunde ist verpflichtet, für die gesamte Mietdauer einen gültigen Erstwohnsitz nachzuweisen.
IV. Leistungen, Preise, Zahlung; Aufrechnung; Gruppen; Pfandrecht
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Hotelzimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Leistungserbringung geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Lieferungen (einschließlich Nebenleistungen wie Verzehr, Telefonate usw.), die von den auf der Grundlage dieses Vertrages im Hotel Beherbergten und/oder im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Beherbergung von Gästen, Besuchern usw. der Beherbergten in Anspruch genommen werden.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Im Hinblick auf Verträge mit nichtprivaten Kunden behält sich das Hotel vor, Nettopreise anzugeben oder zu vereinbaren. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst.
4. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und dem geplanten Anreisetag vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für die vertragsgegenständliche Leistung berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigt.
5. Die Abrechnung erfolgt in der Währung EURO. Im Falle der Zahlung mit ausländischen Zahlungsmitteln gehen die Kursdifferenzen und Bankspesen zu Lasten des zur Zahlung Verpflichteten.
6. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem schriftlich zustimmt.
7. Das Hotel behält sich das Recht vor bei Aufenthalten von mehr als 7 Übernachtungen Zwischenrechnungen zu erstellen, die sofort fällig sind.
8. Rechnungen des Hotels sind - sofern nichts anderes vereinbart ist - sofort ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Kunden zugegangen, sofern kein früherer Zugang durch das Hotel oder späterer Zugang durch den Kunden nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens, dem Kunden der Nachweis eines niedrigeren Schadens vorbehalten.
9. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- an das Hotel zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass dem Hotel keine oder wesentlich geringere Kosten für die Mahnung entstanden sind.
10. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
11. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
12. Das Hotel akzeptiert folgende Kreditkarten: EC-Karte, Maestro-Karte, Mastercard, VISA, American Express, Diners Club und JCB. Aber nur bei Beträgen die weder einer Provisionsforderung noch einem Sonderpreis unterliegen. Das Hotel ist im Einzelfall berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Insbesondere bei Beträgen unter einem Wert von 20,00€. Bei Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung ein Provisionsausgleich von 10% vorgenommen. Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern werden vom Hotel nur akzeptiert, wenn das Hotel entsprechende Vereinbarungen mit dem jeweiligen Reiseveranstalter getroffen hat bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen durch den Reiseveranstalter eingegangen sind.
Nutzt der Kunde für die Bezahlung mit Vorauszahlungspflicht (z.B. allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlung oder garantierte Buchung) eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Kunde im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber, diese Belastung zu widerrufen.
13. Individuell zahlende Gäste haben sofort bar netto Kasse zu zahlen.
14. Buchungsgarantie und Kostenübernahme durch Firmen (auf Rechnung / Debitor)
Im Fall einer Firmengarantieerklärung haftet die entsprechende Firma für den vollen Rechnungsbetrag der anfallenden Stornierungs- oder No-Show Gebühren mit Zahlungspflicht, abgesehen davon, ob ein Kostenübernahmeschreiben seitens der Firma vorliegt, oder der Firmengast Selbstzahler ist. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum, oder aber innerhalb der separat im Beherbergungsvertrag festgelegten Zahlungsfrist. Wenn eine Kostenübernahme durch eine Firma stattfinden soll, wird eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung seitens des Auftraggebers vorausgesetzt. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum, oder aber innerhalb der separat im Beherbergungsvertrag festgelegten Zahlungsfrist.
15. An allen vom Kunden in das Hotel eingebrachten Gegenständen hat das Hotel für seine Forderungen ein Pfandrecht, § 704 BGB.
16. Bei Onlinebuchungen (auch über Fremdportale) gelten ebenfalls die Vertragsbedingungen des Hotels. Ein Beherbergungsvertrag kommt direkt bei Buchung online (auch über Fremdportale) zustande. Zahlungs- und Stornobedingungen bei Buchungen über Fremdportale und Reiseveranstalter können abweichen.
17. Bei Onlinebuchungen (auch Fremdportale) gelten Sonderraten, Deals, Pakete und sonstige Vergünstigungen und Rabatte (Online Raten) nur für individuelle Reservierungen bis maximal 5 Zimmer. Die Online Raten sind nicht kombinierbar und in Folge buchbar und nicht für Gruppen verfügbar.
18. Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 20 zahlenden Personen, es erfolgt gemeinsame An- und Abreise. Es wird nur eine Gesamtrechnung erstellt und dem Reiseleiter übergeben. Für eine Gruppe mit weniger als 20 zahlenden Personen gelten die Preise für Einzelreisende. Ein Anspruch auf Gewährung von Gruppenpreisen besteht nicht; aufgrund individueller Vereinbarung können je nach Verfügbarkeit und Nachfrage Gruppenpreise gewährt werden.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel 21 Tage vor Ankunft der Gruppe eine erste Teilnehmerliste zu übersenden und die namentlich endgültige Liste dem Hotel spätestens 7 Tage vor der Ankunft zur Verfügung zu stellen, sofern nicht vertraglich eine hiervon abweichende andere Regelung getroffen wurde. Davon unbeschadet bleibt der Anspruch vom Hotel Kaiserhof Wesel auf die Zahlung der kompletten gebuchten Leistungen auch im Falle von reduzierten Zimmerbelegungen bestehen wobei der Wert der vom Hotel Kaiserhof Wesel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch anderweitige Verwendung der Leistungen erwirkt wird in Ansatz zu bringen ist. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.
Eine Gruppenbuchung liegt ebenfalls vor, wenn durch einen Vertragspartner im Wege eines oder mehrere Buchungsvorgänge mehr als zehn Zimmer im Hotel, die im zeitlichen und/oder sachlichen Zusammenhang liegen, gebucht werden. Eine Gruppenbuchung ist unabhängig vom Weg der Buchung. Diese kann persönlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail, schriftlich, über www.hotelkaiserhof.de, über Mittler (z.B. sog. Online Portale) oder auf anderem Wege erfolgen.
19. Haustiere
Das Mitbringen eines Haustieres bedarf der Anmeldung bei der Reservierung des Hotelzimmers. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, somit vorab bekannt zu geben. Wenn das Hotel dem Mitbringen des Haustieres nicht widerspricht, so geschieht dies unter der Voraussetzung, dass das Haustier unter der ständigen Aufsicht des Gastes steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für die Hotelgäste und das Hotelpersonal darstellt. Für das Haustier fällt jeweils eine Gebühr von EUR 12,00 pro Aufenthalt an. Maximal 2 Haustiere pro Zimmer und 7 Tage Aufenthalt. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen-sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
V. Stornierung des Kunden; Nichterscheinen (No Show); Rücktritt
1. Stornierung und Nicht-Anreise
Jede Stornierung bedarf der Schriftform oder /und der schriftlichen Zustimmung / Bestätigung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Hotelzimmer bei Einzelbuchungen: Eine Stornierung ist am Anreisetag bis 18.00 Uhr kostenlos möglich. Anreisen nach 18:00 Uhr sind im Vorfeld schriftlich anzukündigen, in diesem Fall gilt die Buchung als garantierte Buchung. Bei Stornierungen nach 18.00 Uhr am Anreisetag oder im Falle des Ausbleibens des Gastes (No Show) wird der Preis für die erste Übernachtung zu 100% fällig. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstiger Großveranstaltungen in der Region, sowie spezielle Raten (siehe Ziffer 7), welche z.B. eine vollständige Bezahlung der Buchung vor Antritt des Hotelaufenthaltes voraussetzen und abweichende Stornierungsbedingungen aufweisen. Gesonderten Stornierungsbedingungen werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
3. Arrangements, Pakete, Tickets, Transferkosten, etc. werden zu 100% berechnet. Hier gelten die bei der Buchung akzeptierten Stornierungsbedingungen.
4. Bei Gruppenbuchung (ab 20 Personen) gelten gesonderte Stornierungsbedingungen: Sämtliche Stornierungen und Änderungen bzw. Umbuchungen müssen ausnahmslos schriftlich erfolgen. Eine Gesamtstornierung ist kostenlos, wenn sie bis zum 42. Tag vor der Anreise erfolgt. Erfolgt die Gesamtstornierung bis zum 28. Tag vor der Anreise, werden 50% des Logis- bzw. Arrangement Preises (z.B. Halbpension und Vollpension), bei einer Gesamtstornierung bis zum 14. Tag 70% desselben und bei einer Gesamtstornierung bis 7. Tage vor der Anreise 90% des Logis- bzw. Arrangement Preises fällig. Eine kostenfreie Teilstornierung bis zu 30% der Gesamtbuchung (in Anzahl Zimmereinheiten) ist bis 4 Wochen vor Anreise möglich. Eine kostenfreie Teilstornierung der Buchung bis zu maximal 2 Zimmereinheiten ist bis 12 Std. vor Anreise möglich. Abweichende Konditionen bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten einer Messe oder sonstiger Großveranstaltungen in der Region, sowie individuell mit dem Hotel vereinbarte Stornierungsfristen. Hier gelten die bei der Buchung akzeptierten Stornierungsbedingungen.
5. Umfasst die Reservierung mehr als 200 Logisnächte, so verlängert sich die vorstehenden Fristen um jeweils 7 Tage.
6. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 8 vorliegt.
7. Pauschalangebote, Sonderpreise, Deals und Sonderaktionen sind limitiert und temporär verfügbar, nicht kombinierbar und können nicht in Folge gebucht werden. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung und schriftlichen Bestätigung des Hoteliers.
8. Einige unserer Hotelangebote und Raten (z.B. Deals, Lastminute, DayUse, Frühbucher, Beste verfügbare Rate) sind mit dem Hinweis „NICHT ERSTATTBAR" beschrieben. Für diese Aufenthalte gelten anstelle der vorgenannten Stornierungs- und Änderungsbedingungen ausschließlich nachstehende Bedingungen:
Vorauszahlung des Gesamtbetrags für den Aufenthalt: Für alle o.g. Buchungen muss im Zuge der Buchung der Gesamtbetrag des Aufenthalts in voller Höhe beglichen werden. Dies geschieht in der Regel mit gültigen Kreditkartendaten oder Paypal. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Gesamtbetrag mit Kreditkarte manuell vom Hotel am Tage der Buchung eingezogen werden kann. Für gesperrte oder nicht gültige Kreditkarten haftet der Kunde. Bei Nichtbeachtung kann die Buchung nicht garantiert werden.
Nicht umtauschbare, nicht umbuchbare, nicht erstattbare und nicht stornierbare Übernachtungsangebote: Aufgrund des vom Hotel gewährten Vorzugspreises sind die angenommenen Angebote und/oder gebuchten Aufenthalte weder umtauschbar noch umbuchbar noch erstattbar. Entsprechend können weder Änderungs- noch Stornierungsanfragen berücksichtigt werden. Unabhängig vom Zeitpunkt, zu dem die Buchung storniert wird, wird eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts fällig. Gebuchte und in Rechnung gestellte optionale Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, sind nicht erstattbar.
Nichterscheinen am Bestimmungsort (No Show): Im Falle eines Nichterscheinens am Bestimmungsort wird eine Entschädigung in Höhe von 100 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts fällig.
9. Vorstehende Ziffern gelten nicht bei der Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ihm ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
VI. Rücktritt und Verweisungsrecht des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels nicht zur festen Buchung bereit ist.
2. Falls und soweit mit dem Kunden die Leistung von Vorauszahlungen vereinbart ist und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht leistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Bemessung des Schadensersatzes gilt Ziff. V. 2. Entsprechend.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (wie beispielsweise Streik oder Stromausfall); Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden; das Hotel bergründet Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; der Kunde eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ohne die vorherige Zustimmung des Hotels vornimmt; ein Verstoß gegen Ziff. II. Nr. 2 vorliegt.
4. Das Recht des Hotels Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt nicht berührt.
5.Das Hotel ist berechtigt, einem Kunden den Zugang zum Hotel und die Unterbringung zu verweigern, wenn bei Ankunft des Kunden begründete Sorge besteht, dass der Kunde unter Einfluss von Drogen und Alkohol steht oder sich gegenüber dem Hotelpersonal oder anderen Kunden ausfällig verhält. Das Hotel ist berechtigt, einen Kunden aus dem Hotel zu verweisen und den mit ihm oder dem verantwortlichen Vertragspartner bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, wenn er wiederholt die Ruhe stört, andere Kunden oder Hotelpersonal belästigt oder beleidigt.
6. Übt das Hotel sein Rücktritts- oder Verweisungsrecht aus, hat der Vertragspartner oder der betroffene Kunde gegenüber dem Hotel keinen Anspruch auf Schadensersatz.
VII. Haftung, Mängel, Verjährung
1. Die Haftung des Hotels für eigenes Verschulden und das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen ist – gleich aus welchem Rechtsgrund, allerdings vorbehaltlich Nr. 2 – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche aus Produkthaftung, einer vom Hotel übernommenen Garantie und solche Ansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und einer Verletzung von sogenannten Kardinalspflichten, also solchen Pflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks unabdingbar ist und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen kann. Im letzten Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz der typischen, vorhersehbaren Durchschnittsschäden beschränkt.
3. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
4. Mitgeführte Gegenstände des Kunden befinden sich auf Gefahr des Kunden im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt von Nr. 4 unberührt. Das Hotel haftet dem Kunden für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen, also bis zum 100fachen des Zimmerpreises, höchstens 3,500,00 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800,00 €. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert der für das Hotel vorgesehenen Versicherungssumme von 800,00 € im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt dem Kunden, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Untergang oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht, § 703 BGB.
6. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz – gleich ob unentgeltlich oder gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag im Sinne von §§ 688 ff. BGB zustande. Das Hotel haftet nicht für Abhandenkommen oder Beschädigungen des Fahrzeugs sowie von dessen Inhalt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Das Hotel führt Weckaufträge mit größter Sorgfalt aus. Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.
8. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und die Nachsendung nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden. Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen.
9. Soweit das Hotel Internet-Anschlüsse, Verbindungen und Netzwerke bereitstellt, stellt der Kunde das Hotel von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Internetverbindung folgen. Weitere Informationen IX 4.
10. Die Wasserqualität wird entsprechend der Trinkwasserverordnung kontrolliert, eine Garantie auf Unversehrtheit des Wassers und Trinkwasserqualität übernehmen wir nicht. Bei Entnahme aus der Leitung zum Verzehr handelt der Kunde eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko. Eine Haftung des Hotels ist ausgeschlossen.
11. Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Abweichung von § 195 BGB beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr. Abweichend von § 199 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 BGB verjähren Schadensersatzansprüche und andere Ansprüche ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von ihrer Entstehung an. Vorstehende Ausnahmen gelten nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit oder wenn dem Hotel Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
VIII. Schriftverkehr
Mit dem Abschluss einer Buchung akzeptiert der Kunde den Erhalt
1.vorzugweise einer E-Mail (oder per Absprache per Briefpost oder per Fax), die wir dem Kunden kurz nach Buchungsabschluss zusenden mit Informationen über die Reservierung
2. sowie gegebenenfalls zusätzlich eine E-Mail drei Tage vor Anreise als Erinnerung zur getätigten Buchung
3. sowie eine E-Mail, die der Kunde gegebenenfalls direkt nach Aufenthalt in dem Hotel erhält und darum gebeten wird, das Formular für die Gästebewertung auszufüllen.
Neben den o.g. E-Mails und E-Mails bezüglich Buchungsbestätigung, Buchungsänderungen oder der Stornierung sowie jeglicher Kommunikation von dem Hotel bezüglich der Buchung, Einladungen für Gästebewertungen und den E-Mails, die Sie auf ausdrücklichen Wunsch erhalten, werden wir dem Kunden keine weiteren Nachrichten, E-Mails oder Briefe zukommen lassen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich anders zustimmt.
IX. zusätzliche Bestimmungen für Pauschalreiseverträge
Besteht die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung, so begründet dies einen sog. Pauschalreisevertrag.
Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen einzelner Leistungen im Rahmen eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, kann der Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie lediglich unerheblich sind.
Bei vermittelten Leistungen (keine Pauschalreise) haftet das Hotel nicht für die Leistungserbringung durch fremde Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der Reiseleistung und für die ordnungsgemäße Weitergabe der Informationen des Leistungsträgers an den Teilnehmer.
Bei einer Pauschalreise ist die Haftung des Hotels für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Vertragspartners weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit das Hotel für einen dem Vertragspartner entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
X. sonstige Zusatzvereinbarungen
1. Fahrradverleih:
Mit Unterzeichnung des Verleihvertrages, oder bei Übernahme des Fahrrads, erkennt der Entleiher (=Kunde) den ordnungsgemäßen und mängelfreien Zustand des Fahrrads an. Vor Übernahme hat der Entleiher sich vom Zustand des Fahrrads zu überzeugen. Etwaige Beanstandungen sind schriftlich im Verleihvertrag zu vermerken. Das Fahrrad ist zur vereinbarten Zeit im Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben.
Mit Übergabe des Fahrrades samt Schlüssel geht die Sach- und Betriebsgefahr auf den Entleiher über. Der Entleiher steht dem Hotel insbesondere für Diebstahl und sonstigen Verlust und für den Ersatz von Schäden am Fahrrad ein. Bis zur vereinbarten Rückgabe ist ausschließlich der Entleiher selbst für das Fahrrad verantwortlich.
2. Internetpräsenz:
Das Hotel Kaiserhof in Wesel behält sich Änderungen und Aktualisierungen der Inhalte der Internet Präsentation vor. Alle Preise, Leistungen und Angebote sind unter Vorbehalt und erst nach schriftlicher Bestätigung unsererseits gültig.
Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Hyperlinks die Inhalte der gelinkten Web-Site gegebenenfalls mit zu verantworten hat. Dies kann, so das Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf unserer Internetpräsent befinden sich Links die zu anderen Web-Sites führen und wir erklären folgendes:
"Auf unseren Seiten befinden sich Links die zu anderen Web-Sites führen. Da wir keinen Einfluß auf Inhalt und Gestaltung der gelinkten Seiten haben distanzieren wir uns ausdrücklich von deren Inhalt, inklusive aller Unterseiten auf unserer Web-Site. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Web-Site ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen."
Markenschutz: Geschützte Namen gehören ihrem Eigentümer. Sämtliche auf dieser Internetpräsenz erwähnten Namen von Marken, Waren oder Informationsanbietern werden ohne Gewährleistung der freien Verfügbarkeit wiedergegeben. Die Namen sind entweder eingetragene Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden. Dies gilt auch für ausgelagerte Seiten dieser Webseite
Die auf der dieser Internetpräsenz dargestellten Logos, Photos und Graphiken des Hotel Restaurant Kaiserhof sind Eigentum des Hotel Restaurant Kaiserhof/ Andrew Jovic und dürfen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung nicht zu Werbezwecken etc. verwendet werden. Vervielfältigung des Inhaltes -auch auszugsweise- insbesondere für kommerzielle Werbung oder Nutzung, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Hotel.
3. Fremdleistungen
Vermittlung einzelner Leistungen: Soweit wir Ihnen ausdrücklich lediglich einzelne fremde Leistungen vermitteln, z.B. Eintrittskarten, Hotels, Mietwagen, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die Leistungserbringung selbst.
Kartenvermittlung/verkauf (einzeln oder im Paket): Die angebotenen Verkaufspreise können von den Kartenaufdruckpreisen abweichen, da die Beschaffung nicht immer über die örtlichen Veranstalter gewährleistet werden kann. Die Preise setzen sich aus den Vorverkaufs- und Tickethändlergebühren sowie unseren Kosten zusammen. Bitte beachten Sie, dass Eintrittskarten nach Bestätigung (auch im Paket, auch bei Versteigerungen über ebay.de) weder umgetauscht noch storniert werden können und voll in Rechnung gestellt werden. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Gestattung der Mitbenutzung eines WLAN Internetzuganges
Das Hotel betreibt einen Internetzugang über Hotspots (WLAN) . Das Hotel gestattet dem Kunden für die Dauer des Aufenthaltes im Hotel eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine kostenfreie Serviceleistung des Hotels und ist jederzeit widerruflich. Der Kunde hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.
Das Hotel übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Das Hotel ist jederzeit berech-tigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Das Hotel behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermög-licht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das Hotel weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden an der Hardware und Software des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt das Hotel keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Hotel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kos-tenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst ver-antwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Nutzung WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird ins-besondere:
das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
keine urheberrechtlieh geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Kunde stellt das Hotel von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Kunden und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammen-hängende Kosten und Aufwendungen.
5. Webseite des Hotels www.hotelkaiserhof.de
Durch die Nutzung der Website des Hotels stimmen Sie allen angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu. Bitte nutzen Sie die Website nicht, wenn Sie diesen Geschäftsbedingungen nicht zustimmen. Wir behalten uns das Recht vor, Teile dieser Nutzungsbedingungen jederzeit ohne vorherige Ankündigung nach eigenem Ermessen zu ändern oder zu modifizieren. Derartige Änderungen treten sofort in Kraft. Dementsprechend sollten Sie diese Nutzungsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig überprüfen.
6. Verstoss gegen die Hausordnung
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Rauchen im Hotel untersagt ist (ausgenommen sind als „Raucherzimmer" extra ausgewiesenen Hotelzimmer). Bei Nichteinhaltung erheben wir, aufgrund der Zimmersperrung, eine Gebühr in Höhe von mindestens 250 €. Sollten wir auch nach Abreise innerhalb von 5 Stunden feststellen, dass in dem Zimmer geraucht wurde, werden ebenso o.g. Kosten entstehen und an den Gast weitergeleitet. Weitergehende Ansprüche von Hotelinventar oder Nichtvermietbarkeit des Zimmers bleiben vorbehalten. Dem Gast bleibt nachgelassen, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Des Weiteren werden alle Kosten, die durch einen Feueralarm und Feuerwehreinsatz entstehen, weiterverrechnet. Bei mutwilliger Verschmutzung des Hotelzimmers, werden wir die zusätzlichen Kosten in Höhe von 50 € je Stunde in Rechnung stellen.
7. Haftung des Kunden bei Verlust oder Diebstahl
Diebstahl und Vandalismus in jeglicher Art werden zur Strafanzeige gebracht und der Schaden in Rechnung gestellt. Unser Partner Creditreform wird bei jedem Verstoß von uns beauftragt den Schaden einzufordern.
Der Verlust von Inventar oder Schlüssel und TV-Fernbedienung, die durch den Gast oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Gastgleichermaßen wie der Kunde (Besteller) in vollem Umfang. Das Hotel behält sich vor, bei wem es den Schaden zur Rechnung bringt und ist berechtigt, den vom Gast verursachten Schaden sofort zu berechnen. Schäden und fehlendes Inventar das erst nach Abreise des Gastes festgestellt wird, werten wir als mutwillige Sachbeschädigung und Diebstahl und verfahren entsprechend.
8. Buchungen über Reiseveranstalter
Bei Buchungen über einen Reiseveranstalter gelten dessen Allgemeine Bestimmungen.
XI. Veranstaltungen
Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel zu ermöglichen, hat der Vertragspartner dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchführung der Veranstaltung mit einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung (ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich.
Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung, so ist das Hotel berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels und wird grundsätzlich nur gegen zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Hotels für den Vertragspartner zumutbar sind.
Bei Veranstaltungen, die über 1:00 Uhr hinausgehen kann das Hotel, wenn nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, je angefangener Stunde 80,00€ pro Mitarbeiter zzgl. ges. USt. in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet dem Hotel gegenüber für zusätzliche Leistungen an die Veranstaltungsteilnehmer oder gegenüber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.
Sämtliche behördliche Genehmigungen hat der Vertragspartner auf eigenen Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungs-) rechtlichen Vor-gaben. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B. GEMA- Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den Vertragspartner unverzüglich direkt an den Gläubiger zu zahlen.
Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das Hotel kann vom Vertragspartner die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat das Hotel das Recht, eine Entfernung und kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigenen Kosten zu entsorgen. Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden, falls der Vertragspartner die Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen.
Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht seitens des Hotels nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschließlich Sache des Vertragspartners.
Störungen oder Defekte an vom Hotel zur Verfügung gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Hotel möglich ist, beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang keine Ansprüche herleiten.
Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie dem Hotel belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht dem Hotel frei. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Defekte an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Der Vertragspartner ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Fax- und Datenübertragungs-einrichtungen zu nutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr berechnen. Bleiben hierdurch geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann das Hotel eine Ausfallvergütung berechnen.
Beschafft das Hotel für den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Hotel im Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung des Hotels wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. In den Fällen wird eine Allgemein-kostengebühr unter Abzug des anteiligen Wareneinsatzes berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Hotel für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken.
Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
Jede Art von Werbung, Information, Einladungen durch die ein Bezug zum Hotel, insbesondere durch Verwendung des Hotel- namens, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
XII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
Der Gast haftet für Schäden, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen, eine Haftung des Hotels für Schäden des Gastes, die durch von ihm eingebrachte elektronische Geräte entstehen ist ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel trifft ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches (Mit-) Verschulden. Soweit das Hotel für den Gast auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Gastes. Der Gast haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Gastes und der Gast haftet dafür, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen.
Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.
XIII. Datenschutz
1. Der Datenschutz erfolgt entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen, auf die Datenerfassung und die gesonderten Bedingungen aus unserer Datenschutzerklärung wird hiermit ausdrücklich hingewiesen. Bevor Sie uns Daten übermitteln laden wir Sie ein unsere gesonderten Datenschutzbestimmungen einzusehen. Diesen Datenschutzbestimmungen stimmen Sie mit Vertragsabschluss ausdrücklich zu.
XIV. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ist ein Verbraucher Vertragspartei, genügt die Textform (§ 126b BGB) für die Wirksamkeit der Erklärungen des Verbrauchers.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des „Hotel Kaiserhof Wesel".
3. Mit Ausnahme für private Endverbraucher, wird Wesel als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund des jeweiligen Vertrages ergeben, vereinbart.
4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG Die OS-Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@hotelkaiserhof.de . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berühren nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
Aktuelle Fassung vom 01.08.2019
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Andrew Jovic, Geschäftsführender Inhaber, Hotel Kaiserhof Wesel, Kaiserring 1, 46483 Wesel